Sachverständigengutachten
Im Rahmen familiengerichtlicher Auseinandersetzungen, bieten wir Sachverständigengutachten an.
Unsere Gutachten sind folgendermaßen gegliedert:
Wir gehen davon aus, dass die Beteiligten ihr Einverständnis in das Gutachten gegeben haben, arbeiten transparent, allparteilich zum Wohle des Kindes und stehen mit allen Beteiligten im Austausch.
Unsere Arbeitsweise ist induktiv, d.h. der Einzelfall ist von Interesse.Die Daten aus der detaillierten Exploration werden ausführlich dargestellt.
Eine wissenschaftliche Kontextualisierung in der gutachterlichen Auswertung der Daten erfolgt als ein zweiter Schritt, diese mündet dann in eine Empfehlung für die Beantwortung der richterlichen Fragestellungen in den Beweisbeschlüssen.
Dieses Vorgehen bedarf eines heterogenen wissenschaftlichen Wissens, zirkulären Denkens und einer Ergebnisoffenheit, um eine Validität im Gutachtenprozess zu ermöglichen und eine Intersubjektivität herzustellen. Diese ist als wissenschaftliches Gütekriterium eine positive Voraussetzung für eine respektvolle und lösungsorientierte Praxis: sie kann Kooperation und Veränderungen initiieren. Nach neuesten Erkenntnissen wird Intersubjektivität als Gütekriterium auch in der psychologischen Praxis im Rahmen der Beratungsarbeit als Standard eingefordert, um an Zielen und Interventionen gemeinsam zu arbeiten (Ballauf 2009).
Unsere Erfahrungen in der Praxis bestätigen Salzgeber, Fichtner (2009) und Ballauf (2009). Ein lösungs- und interventionsorientiertes Vorgehen muss begründet werden, eine positive Entscheidung dazu kann erfolgen, wenn zunächst, wie bei einem konservativen Vorgehen, ein Status erhoben wird, d.h. es werden Befunde erhoben, die den aktuellen Stand beschreiben.
Um interventionsorientiert zu wirken, erweisen sich unsere Beratungskenntnisse in der Elternarbeit, Erziehungsberatung und unsere langjährigen Berufserfahrungen in der Jugendhilfe und therapeutischen Begeleitung als sehr hilfreich. Die Kenntnisse über Methoden und Strukturen in der Sozialen Arbeit ermöglichen uns in der interventionsorientierten Methodik „Maßanzüge“ (Thiersch) zu schneidern, die dann in Kooperation mit der Jugendhilfe umgesetzt werden können.
Im Fall von häuslicher Gewalt oder bei Gewalt gegen Kinder bedarf es der Einbeziehung von Kinder- und Opferschutz (hier orientieren wir uns an dem Sonderleitfaden des Amtsgerichts in München, BVerGE vom 18.12.2003).